:: Urmann & Collegen (U+C):
Die Rechtsanwälte Urmann & Collegen (U+C) sprechen z.B. Abmahnungen für die unten aufgeführten Rechtinhaber bzw. bezüglich der folgenden Werke aus. Die Vielzahl der abgemahnten Werke finden Sie unter dem jeweiligen Rechteinhaber auf den entsprechenden Unterseiten. Klicken Sie hierzu einfach den Rechteinhaber an.
Brief von Urmann & Collegen (U+C) bekommen? Haben Sie damit eine Abmahnung z.B. wegen Urheberrechtsverletzung z.B. beim Filesharing von Musik, Filmen, Pornofilmen, TV-Serien, Hörbüchern oder ähnliches erhalten? Dann handeln Sie nicht vorschnell, sondern lassen sich anwaltlich beraten. Rufen Sie hierzu einfach an! Tel.: 02234 / 914 371
Abmahnung Filesharing | Abmahnungen URMANN & COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
:: Stichworte
Abmahnung Filesharing Unterlassungserklärung Beratung Tauschbörse Abmahnungen P2P Urheberrecht Film Urheberrechte Filme Internetrecht Internet Rechtsanwälte Abmahnschreiben Abzocke eMule eDonkey BitTorrent Unterlassungsverpflichtungserklärung Köln Verpflichtungserklärung Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung Nümann & Lang Schutt & Waetke Kornmeier & Partner Rasch Waldorf Frommer Baumgarten & Brandt Denecke, von Haxthausen & Partner CSR Marko Schiek Christoper Lihl Urmann & Collegen Schulenberg & Schenk Sasse & Partner RA Marcus Meier Philipp Marquort RA Stefan Auffenberg Film-Abmahnung Abzocke Abmahnwelle U+C Magmafilm Silwa AG DigiProtect GmbH MMV Multimedia Verlag GmbH MMV BB Video GmbH INO GmbH Puaka Video Production Senator Filmverleih GmbH Debcon GmbH DBM Videovertrieb GmbH DBM Gröger MV GmbH & Co. KG Gröger MV Gröger
:: Debcon GmbH (Inkasso):
Zwischenzeitlich scheinen die Rechtsanwälte Urmann & Collegen teilweise ihre vermeintlichen Forderungen an die Debcon GmbH aus Witten versteigert bzw. abgetreten zu haben. Im Fall der Debcon GmbH handelt es sich um ein Inkassobüro, welches nun die Abgemahnten erneut anschreibt. Nach bisherigen Erkenntnissen betreffen die Schreiben der Debcon GmbH frühere Abmahnungen der Anwälte Urmann & Collegen im Namen der Silwa AG und der DigiProtect GmbH. In der Regel wird ein Betrag von 1.286,80 EUR pro ursprünglicher Abmahnung gefordert. Bei höheren Forderungen bietet die Debcon GmbH teilweise verschiedene Zahlungsmodalitäten an.
Erste Option der Debcon GmbH ist:
Der Betroffene zahlt insgesamt lediglich 50 % der Forderung, diese aber sofort auf einmal.
Zweite Option der Debcon GmbH ist:
Der Betroffene zahlt insgesamt 75 % der Forderung, diese in monatlichen Raten à z.B. 250,00 EUR.
Dritte Option der Debcon GmbH ist:
Der Betroffene zahlt 100 % der geltend gemachten Forderung, diese aber in monatlichen Raten á z.B. 100,00 EUR.
In weiteren Schreiben bietet die Debcon GmbH dann zur schnellen außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit einen pauschalen und reduzierten Vergleichsbetrag von meistens lediglich 495,00 EUR an. Diese entspräche rund 38,5 % der ursprünglichen Gesamtforderung von 1.286,80 EUR.
Insgesamt ist auch hier Vorsicht geboten. Handeln Sie nicht vorschnell, sondern lassen Sie sich besser anwaltlich beraten. Rufen Sie hierzu einfach an! Tel.: 02234 / 914 371