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:: Urmann & Collegen (U+C):
Die Rechtsanwälte Urmann & Collegen (U+C) sprechen z.B. Abmahnungen für die unten aufgeführten Rechtinhaber bzw. bezüglich der folgenden Werke aus. Die Vielzahl der abgemahnten Werke finden Sie unter dem jeweiligen Rechteinhaber auf den entsprechenden Unterseiten. Klicken Sie hierzu einfach den Rechteinhaber an.

Brief von Urmann & Collegen (U+C) bekommen? Haben Sie damit eine Abmahnung z.B. wegen Urheberrechtsverletzung z.B. beim Filesharing von Musik, Filmen, Pornofilmen, TV-Serien, Hörbüchern oder ähnliches erhalten? Dann handeln Sie nicht vorschnell, sondern lassen sich anwaltlich beraten. Rufen Sie hierzu einfach an! Tel.: 02234 / 914 371

Abmahnung Filesharing | Abmahnungen URMANN & COLLEGEN  Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

:: Stichworte
Abmahnung   Filesharing   Unterlassungserklärung  Beratung  Tauschbörse   Abmahnungen   P2P   Urheberrecht   Film   Urheberrechte   Filme   Internetrecht   Internet   Rechtsanwälte   Abmahnschreiben  Abzocke  eMule   eDonkey   BitTorrent   Unterlassungsverpflichtungserklärung   Köln   Verpflichtungserklärung  Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung   Nümann & Lang   Schutt & Waetke   Kornmeier & Partner   Rasch   Waldorf Frommer   Baumgarten & Brandt   Denecke, von Haxthausen & Partner   CSR   Marko Schiek   Christoper Lihl   Urmann & Collegen   Schulenberg & Schenk   Sasse & Partner  RA Marcus Meier   Philipp Marquort   RA Stefan Auffenberg  Film-Abmahnung   Abzocke   Abmahnwelle   U+C   Magmafilm   Silwa AG   DigiProtect GmbH   MMV Multimedia Verlag GmbH   MMV   BB Video GmbH   INO GmbH   Puaka Video Production     Senator Filmverleih GmbH    Debcon GmbH   DBM Videovertrieb GmbH   DBM   Gröger MV GmbH & Co. KG   Gröger MV   Gröger  


:: Debcon GmbH (Inkasso):

Zwischenzeitlich scheinen die Rechtsanwälte Urmann & Collegen teilweise ihre vermeintlichen Forderungen an die Debcon GmbH aus Witten versteigert bzw. abgetreten zu haben. Im Fall der Debcon GmbH handelt es sich um ein Inkassobüro, welches nun die Abgemahnten erneut anschreibt. Nach bisherigen Erkenntnissen betreffen die Schreiben der Debcon GmbH frühere Abmahnungen der Anwälte Urmann & Collegen im Namen der Silwa AG und der DigiProtect GmbH. In der Regel wird ein Betrag von 1.286,80 EUR pro ursprünglicher Abmahnung gefordert. Bei höheren Forderungen bietet die Debcon GmbH teilweise verschiedene Zahlungsmodalitäten an.

Erste Option der Debcon GmbH ist:
Der Betroffene zahlt insgesamt lediglich 50 % der Forderung, diese aber sofort auf einmal.

Zweite Option der Debcon GmbH ist:
Der Betroffene zahlt insgesamt 75 % der Forderung, diese in monatlichen Raten à z.B. 250,00 EUR.

Dritte Option der Debcon GmbH ist:
Der Betroffene zahlt 100 % der geltend gemachten Forderung, diese aber in monatlichen Raten á z.B. 100,00 EUR.

In weiteren Schreiben bietet die Debcon GmbH  dann zur schnellen außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit einen pauschalen und reduzierten Vergleichsbetrag von meistens lediglich 495,00 EUR an. Diese entspräche rund 38,5 % der ursprünglichen Gesamtforderung von 1.286,80 EUR.

Insgesamt ist auch hier Vorsicht geboten. Handeln Sie nicht vorschnell, sondern lassen Sie sich besser anwaltlich beraten.  Rufen Sie hierzu einfach an! Tel.: 02234 / 914 371

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